Fragen und Antworten zur Medizinprodukte-Betreiber-VO
Die Ausnahme von der Einweisungspflicht durch den Hersteller bedeutet jedoch nicht, dass damit Regelungen zu einer erforderlichen Einweisung in anderen Vorschriften aufgehoben werden. So gilt etwa auch weiterhin die generelle Einweisungspflicht gemäß § 4 Abs. 3.
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